Der Mandant bittet mich um Überprüfung eines ihm angebotenen Aufhebungsvertrages. Der Arbeitgeber bietet eine Abfindung von 40.000,- Euro.
Der bisherige Anwalt bezeichnet das Angebot als gut und rät zur Unterschrift.
Ich rate dem Mandant ab, das Angebot ist zu gering. Nach langer Verhandlung einigt man sich auf 180.000,- Euro plus Übernahme der Anwaltskosten.
Sicherlich ein herausragendes Ergebnis, das nicht in jedem Fall herauskommen wird.
Aber es zeigt, dass das erste Angebot selten das beste Angebot ist.