Aufhebungsverträge.

Die erfolgreiche Verhandlung von Aufhebungsverträgen ist eine Kunst.

Fast alle meine  Mandate schließen mit einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich ab. Maßgeblich sind neben der Höhe der Abfindung auch Vereinbarungen über bezahlte Freistellung und ein sehr gutes Zeugnis. Der Unterschied zwischen einem ersten Angebot des Arbeitgebers und einem sehr guten Verhandlungsergebnis kann leicht mehrere zehntausend oder gar mehr als hunderttausend Euro betragen.  

Regel Nr. 1: Sagen Sie nie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie ausscheiden möchten.
Regel Nr. 2: Der Mandant in eigener Angelegenheit ist selten ein guter Verhandler.
Regel Nr. 3: Je unbequemer der Mitarbeiter, desto höher die Abfindung.